ESG-Omnibus-Paket der EU: Regulierung neu gedacht oder Bremse für die grüne Transformation?
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ESG-Omnibus-Paket der EU: Regulierung neu gedacht oder Bremse für die grüne Transformation?

5 min read Apr 11, 2025

Das ESG Omnibus Simplification Package der Europäischen Kommission, vorgestellt am 26. Februar 2025, markiert einen entscheidenden Wandel in der Regulierung der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Mit dem Ziel, Unternehmen durch den Abbau von Compliance-Hürden zu entlasten und gleichzeitig zentrale Nachhaltigkeitsverpflichtungen aufrechtzuerhalten, reagiert der Vorschlag auf die zunehmende Kritik an regulatorischer Komplexität und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Wird das Paket verabschiedet, verändert es die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für tausende Unternehmen in der EU grundlegend.

Der Vorschlag der EU-Kommission verfolgt vier zentrale Ziele:

  • Vereinfachung von Compliance-Anforderungen und Senkung der damit verbundenen Kosten.
  • Harmonisierung überschneidender Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor übermäßigen Berichtspflichten.
  • Sicherstellung von Verhältnismäßigkeit in Nachhaltigkeitsvorgaben.

Obwohl sich das Paket noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wird ein zügiger Fortschritt erwartet – inklusive möglicher Anpassungen.

Wesentliche regulatorische Änderungen im Überblick

Das ESG-Omnibus-Paket betrifft maßgeblich drei zentrale EU-Nachhaltigkeitsvorschriften: das Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), und die EU Taxonomie.

1. CSRD – Anpassungen bei Geltungsbereich und Fristen

  • 80 % der bislang berichtspflichtigen Unternehmen sind künftig ausgenommen.
  • Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro.
  • Berichtspflichten für Unternehmen der Wellen 2 und 3 verschieben sich um zwei Jahre auf 2028.
  • Nicht-EU-Unternehmen müssen nur noch berichten, wenn sie über 450 Millionen Euro Umsatz in der EU erzielen (bisher 150 Millionen Euro).
  • Branchenspezifische Berichtsstandards entfallen.
  • Überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit weniger verpflichtenden Datenpunkten zur Vereinfachung der Berichterstattung.

2. CSDDD – Präzisierte Sorgfaltspflichten

  • Sorgfaltspflichten gelten nur noch für direkte Geschäftspartner (Tier 1).
  • Geldbußen sind nicht mehr an den Umsatz gekoppelt – die Höhe legen die Mitgliedstaaten fest.
  • Prüfung indirekter Lieferanten nur bei glaubhaften Nachhaltigkeitsrisiken erforderlich.
  • KMU sind von zusätzlichen Berichtspflichten ausgenommen, außer bei freiwilligen Standards.

3. EU-Taxonomie – Proportionale Berichterstattung für Großunternehmen

  • Pflicht zur Berichterstattung nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Millionen Euro.
  • Für große Unternehmen unterhalb dieser Schwelle bleibt die Berichterstattung freiwillig.
  • Vereinfachte Templates reduzieren die Datenpunkte um 66 % für nicht-finanzielle Unternehmen und um 89 % für Finanzinstitute.
  • Einige KPIs für Finanzunternehmen werden auf 2027 verschoben.

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Warum ist das wichtig?

Das ESG-Omnibus-Paket erleichtert zwar die Compliance, könnte jedoch die Transparenz und Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit schwächen. Weniger Berichtspflichten bedeuten potenziell geringere Einblicke für Stakeholder. Zudem entsteht rechtliche Unsicherheit für Länder, die frühere EU-Vorgaben bereits umgesetzt haben. Die zentrale Frage bleibt: 

Kann die EU ihre grüne Transformation fortsetzen, während sie die Regulierung lockert?

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Behalten Sie Ihre bewährten ESG-Reporting-Prozesse bei, denn Nachhaltigkeit bleibt ein globales Top-Prioritätsthema für Unternehmen. Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen der EU-Nachhaltigkeitsregulierung informiert, da das ESG-Omnibus-Paket noch im Gesetzgebungsverfahren ist. Bereiten Sie sich frühzeitig auf strengere globale ESG-Standards vor, da außerhalb der EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter zunehmen. Nutzen Sie die Chance, sich in politische Entscheidungsprozesse einzubringen und die zukünftigen Rahmenbedingungen der ESG-Compliance mitzugestalten. Da die endgültigen Auswirkungen der geplanten EU-ESG-Regulierung noch unklar sind, sollten Unternehmen flexibel bleiben und ihre ESG-Strategie an mögliche Anpassungen anpassen.

Für weiterhin berichtspflichtige Unternehmen:

  • Anstehende ESRS-Überarbeitungen im Blick behalten und Nachhaltigkeitsstrategien anpassen.
  • Eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) durchführen.
  • Vorbereitungen für Klima- und Menschenrechtsrisikobewertungen fortsetzen.

Für Unternehmen ohne Berichtspflicht:

  • Bestehende ESG-Frameworks für eine nachhaltige Unternehmensstrategie nutzen.
  • Freiwillige Berichtsstandards in Betracht ziehen, um Vertrauen bei Investoren und Partnern zu stärken.
  • Marktanforderungen prüfen – viele Stakeholder erwarten weiterhin ESG-Transparenz.

Nächste Schritte und Zeitplan

  1. 26. Februar 2025: Veröffentlichung des Vorschlags.
  2. Nächste 3–4 Monate: Verhandlungen im EU-Rat und Parlament.
  3. Nach Genehmigung: 12 Monate für die nationale Umsetzung.
  4. Überarbeitete ESRS: Erwartet sechs Monate nach finaler Verabschiedung.

Fazit

Das ESG-Omnibus-Paket steht für einen bedeutenden Wandel in der EU-Nachhaltigkeitsregulierung. Während viele Unternehmen von einer Entlastung profitieren, bleiben zentrale Anforderungen für Großunternehmen bestehen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Nachhaltigkeitsstrategien zu schärfen und sich auf die nächste Phase regulatorischer Entwicklungen vorzubereiten. Wer informiert bleibt und auf fundierte Beratung setzt, wird den Übergang erfolgreich meistern.

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