Unsere umfassenden Lösungen und Services begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Digitalisierung.
Wie können wir Ihnen helfen:
Wir sprechen Ihre Sprache! Unsere branchenspezifischen Lösungen sind perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wie der Mittelstand die Wirtschaft verändert. Und welche Rolle dabei ERP-Systeme in der Cloud spielen.
Tipps und Updates zu unseren Lösungen, informative Blogposts, überzeugende Case Studies und Neuigkeiten über unser Unternehmen.
BE-terna erhält den Microsoft Business Applications Inner Circle Award 2023-2024
2 min read • Nov 27, 2019
Auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen tritt zum 01.01.2020 in Deutschland die Kassensicherungsgsverordnung (Kassen-SichV) in Kraft. Künftig müssen alle Daten, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – geschützt werden (vgl. § 146a AO i.V. m Kassen-SichV).
Welche Vorschriften wurden im Rahmen der Kassensicherungsverordnung beschlossen?
Die Datenübermittlung muss von der Finanzverwaltung zum Zweck einer Außenprüfung oder einer Kassennachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§ 4 Kassen-SichV) zur Verfügung gestellt werden. Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) liefert dafür eine fachliche und technische Beschreibung. Die Herausforderung ist es, die Datenübermittlung umgehend entsprechend der Kassen-SichV anzupassen.
Unsere Kassensoftware BE-POS ist mit einer TSE ausrüstbar. Mittlerweile wurde in einem "Nichtanwendungserlass" vom Bundesfinanzministerium offiziell festgelegt, dass die Benutzung von Kassensystemen ohne TSE noch bis zum 30.09.2020 straffrei sein wird. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen also alle Kassensysteme nachgerüstet worden sein.
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an und bleiben Sie up-to-date.