Fiskalisierung 2020: Was ändert sich für unsere Kunden?
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Fiskalisierung 2020: Was ändert sich für unsere Kunden?

2 min read Nov 27, 2019

Auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen tritt zum 01.01.2020 in Deutschland die Kassensicherungsgsverordnung (Kassen-SichV) in Kraft. Künftig müssen alle Daten, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – geschützt werden (vgl. § 146a AO i.V. m Kassen-SichV).

Welche Vorschriften wurden im Rahmen der Kassensicherungsverordnung beschlossen?

  • Einführung einer „Technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen“
  • Datenübermittlung an das Finanzamt über eine einheitliche Schnittstelle
  • Zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt und ausgehändigt werden (Belegausgabepflicht)
  • Elektronische Kassen müssen mit dem TSE dem Finanzamt gemeldet werden

Die Datenübermittlung muss von der Finanzverwaltung zum Zweck einer Außenprüfung oder einer Kassennachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§ 4 Kassen-SichV) zur Verfügung gestellt werden. Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) liefert dafür eine fachliche und technische Beschreibung. Die Herausforderung ist es, die Datenübermittlung umgehend entsprechend der Kassen-SichV anzupassen.

Unsere Kassensoftware BE-POS ist mit einer TSE ausrüstbar. Mittlerweile wurde in einem "Nichtanwendungserlass" vom Bundesfinanzministerium offiziell festgelegt, dass die Benutzung von Kassensystemen ohne TSE noch bis zum 30.09.2020 straffrei sein wird. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen also alle Kassensysteme nachgerüstet worden sein.

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